Steuerermäßigung: Können Vorauszahlungen auf Handwerkerleistungen steuerlich berücksichtigt werden?
Wenn Sie für Arbeiten in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung Handwerker beauftragen, können Sie anfallende Lohnkosten in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen. So können Sie Ihre Steuer um bis zu 1.200 EUR pro Jahr (20 % von maximal 6.000 EUR Lohnkosten) reduzieren. Für den Abzug sind allerdings bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Es muss eine Rechnung vorliegen und der Rechnungsbetrag…