VERMÖGENSVERWALTENDE VS. GEWERBLICHE PERSONENGESELLSCHAFT

Eine Personengesellschaft kann entweder gewerblich tätig sein oder ausschließlich Vermögen verwalten – mit teils erheblichen Unterschieden bei Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Buchführungspflichten und der Behandlung von Grundstücksverkäufen. Worin die maßgeblichen Abgrenzungskriterien bestehen und welche steuerlichen Folgen sich jeweils ergeben, erläutert dieses Merkblatt.


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