ONLINE- UND VERSANDHANDEL – SO FUNKTIONIERT DAS NEUE UMSATZSTEUERVERFAHREN IN DER EU

Kleine Versandhändler sind im grenzüberschreitenden Handel jetzt viel öfter zur Besteuerung im Bestimmungsland verpflichtet. Schon bei mehr als 10.000 € Jahresumsatz mit Versänden in die EU. Das Video erklärt die Neuregelung und das zugehörige neue One-Stop-Shop Verfahren für die Abwicklung.


Veröffentlicht in: