KÜNSTLERSOZIALABGABE: DIESE ABGABE MUSS FAST JEDER SELBSTSTÄNDIGE ZAHLEN
Schon 451 € Honorarzahlung an eine Werbeagentur, einen Webdesigner oder andere „Kunstschaffende“ können zur Folge haben, dass Sie Künstlersozialabgabe zahlen müssen. Die Abgabepflicht wird streng geprüft. Oft kommt es zu Nachzahlungen. Wie Sie prüfen, ob Sie abgabepflichtig sind und was dann zu tun ist, erfahren Sie in diesem Video.
Veröffentlicht in: Für Gründer und Unternehmen