ELEKTRONISCHE BUCHFÜHRUNG: DIESE REGELN MÜSSEN AB 2015 ALLE SELBSTSTÄNDIGEN BEACHTEN
Eine „Buchführung“ mit der u.a. Zahlungen, Materialverbrauch, Arbeitszeiten usw. dokumentiert werden, hat jedes Unternehmen. Da die Aufzeichnungen auch Grundlage für die Besteuerung sind, macht die Finanzverwaltung dafür Vorgaben – für elektronische Aufzeichnungen ab 2015 mit den GoBD. Was Sie jetzt bei Aufzeichnungen beachten müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Veröffentlicht in: Für Gründer und Unternehmen