E-FAHRZEUGE FÜR MITARBEITER: NEUE STEUERVERGÜNSTIGUNGEN FÜR AUTO UND JOBRAD

Seit 1.1.2019 wird die Überlassung von E-Fahrzeugen an Arbeitnehmer stärker gefördert: Für Elektro-Firmenwagen wird nur die halbe „Dienstwagensteuer“ fällig, Jobfahrräder können Mitarbeitern sogar Lohnsteuerfrei überlassen werden. Das Video erklärt, wie Sie davon profitieren.


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