E-FAHRZEUGE FÜR MITARBEITER: NEUE STEUERVERGÜNSTIGUNGEN FÜR AUTO UND JOBRAD

Die Überlassung von E-Fahrzeugen an Arbeitnehmer wird stärker gefördert: Für Elektro-Firmenwagen wird nur die halbe, für viele reine E-Fahrzeuge sogar nur ein Viertel der „Dienstwagensteuer“ fällig. Jobfahrräder können Mitarbeitern sogar Lohnsteuerfrei überlassen werden. Das Video erklärt, wie Sie davon profitieren.


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