DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG: DER RICHTIGE UMGANG MIT PERSONENBEZOGENEN DATEN

In praktisch jedem Unternehmen fallen personenbezogene Daten zu Kunden und Mitarbeitern an. Die sind spätestens ab 25.5.2018 nach der EU-weit geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu behandeln. Die DSGVO geht weit über das bisherige Datenschutzrecht hinaus. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 20 Mio. Euro. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der DSGVO richtig vorgehen.


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