SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT
Wenn Selbständige nur für einen Auftraggeber tätig sind, hängt immer über beiden Vertragspartnern das Damoklesschwert der Scheinselbständigkeit. Gehen Sie auf Nummer sicher und informieren Sie sich über die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
Veröffentlicht in: Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Unternehmer