PRIVATE VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTE

Man muss kein Unternehmer sein, damit das Finanzamt bei Verkäufen Steuern von einem einfordern kann. Dafür gibt es das Konstrukt „private Veräußerungsgeschäfte“. Welche Verkäufe hierunter fallen und was dann bezüglich der Steuer zu beachten bzw. empfehlen ist, das wird in diesem Merkblatt erklärt.


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