EINGETRAGENE LEBENSPARTNER
Eheschließungen sind mittlerweile für alle möglich, aber es existieren bei bereits bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften immer noch steuerliche Besonderheiten. Hier finden Ihre Mandanten alle wichtigen Informationen für ihre steuerlichen Fragen.
Veröffentlicht in: Alle Steuerzahler