BERLINER TESTAMENT

Bei einem Berliner Testament errichten die Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament, setzen sich gegenseitig als Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des Zweitversterbenden der Nachlass an die Kinder übergehen soll. In diesem Merkblatt erfahren Sie alles, was Sie zu Errichtung eines Berliner Testaments sowie zur Vor- und Nacherbschaft wissen sollten – mit vielen Praxisbeispielen!


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