ABGRENZUNG VON HERSTELLUNGS- UND ERHALTUNGSKOSTEN
Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden grundsätzlich über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts abgeschrieben, während Erhaltungsaufwendungen bereits im Jahr ihrer Entstehung steuerlich voll abzugsfähig sind. Dieses Merkblatt erklärt Ihnen, wie Sie den Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von dem der Erhaltungsaufwendungen abgrenzen können, und worauf Sie dabei achten müssen.
Veröffentlicht in: Alle Steuerzahler, Hausbesitzer