Geänderte Voraussetzungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: BMF passt Umsatzsteuer-Anwendungserlass an
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 09.10.2020 ein Schreiben zu den geänderten Voraussetzungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Die Voraussetzungen dafür wurden im Rahmen der sogenannten „Quick Fixes“ zum 01.01.2020 unionsrechtlich angepasst. Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur…