Gelangensbestätigung: Ohne Nachweis keine Steuerbefreiung
Das Finanzgericht Münster hat kürzlich entschieden, dass mangels einer sogenannten Gelangensbestätigung keine Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung möglich ist. Strittig war, ob der Verkauf eines Fahrzeugs steuerpflichtig oder als innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei ist. Im vorliegenden Fall ging es um eine GmbH, die einen Handel mit neuen und gebrauchten Fahrzeugen sowie einen Reparaturservice betrieb. Eine italienische Firma…