Umsatzsteuer: Was gilt, wenn Sie Ihren Mitarbeitern Elektrofahrräder bereitstellen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich erstmals zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Elektrofahrzeugen geäußert. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist in diesem Zusammenhang angepasst worden. Ein Unternehmer kann ein erworbenes Fahrzeug sowohl für seine unternehmerischen als auch für seine privaten Zwecke verwenden und es sodann dem Unternehmen ganz, gar nicht oder auch teilweise zuordnen. Der Vorsteuerabzug richtet sich nach der…