Corona-Krise: Billigkeitsmaßnahmen jetzt bis Jahresende 2022
Möglicherweise stellt die Corona-Krise auch Sie als Unternehmer vor große finanzielle Herausforderungen. Das Bundesfinanzministerium reagierte bereits mit steuerlichen Unterstützungsleistungen und hat nun in diesem Zusammenhang diverse befristete umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen bis zum 31.12.2022 verlängert. Das BMF nimmt in seinem aktuellen Schreiben vom 14.12.2021 Bezug auf seine Schreiben vom 09.04.2020 und 18.12.2020. In deren Fokus standen die…