Fotostudio: Umsätze unterliegen dem Regelsteuersatz
Das Finanzgericht Münster (FG) hat entschieden, dass Umsätze eines Fotostudios dem Regelsteuersatz unterliegen. Den ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Einräumung und Übertragung von Urheberrechten kann das Fotostudio nicht in Anspruch nehmen. Vor dem FG klagte eine Betreiberin mehrerer Fotostudios. Sie erstellte Fotografien und händigte diese ihren Kunden grundsätzlich in ausgedruckter Form aus. Zu ihren Kunden zählten…