Hofbrennerei und Steuerrecht: Pauschalbesteuerung gilt nicht für Obstler & Co.
Wer glaubt, dass Landwirte ihre selbstgebrannten Schnäpse – quasi als Agrarprodukt – pauschal umsatzversteuern können, liegt falsch: Die Lieferung von alkoholischen Flüssigkeiten unterliegt grundsätzlich der Regelbesteuerung. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Herstellung und Verkauf von Alkohol durch Landwirte mit angeschlossener Brennerei nicht der Pauschalbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz unterliegen, sondern mit…