Anzahlungen beim Hausbau: Nachträgliche Steuerberücksichtigung ist unzulässig
Das Finanzgericht Köln (FG) hat entgegen der Auffassung des Finanzamts entschieden, dass die Umsatzsteuer auf Anzahlungen bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Zahlung eingegangen ist. Eine nachträgliche Berücksichtigung in einem späteren Jahr ist daher nicht zulässig. Die Klägerin, eine nach vereinbarten Entgelten versteuernde Unternehmerin, schloss im Jahr 2013 einen Werkvertrag mit einer GmbH….