Datenzugriff: Anspruch auf Herausgabe von digitalen Unterlagen
Das Finanzamt kann von Ihnen als Steuerpflichtigem Zugriff auf Ihre digitalen Daten und Datenverarbeitungssysteme verlangen. Der Zugriff ist auf Daten beschränkt, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Originär digitale Daten müssen in einer maschinell auswertbaren Form aufbewahrt und bereitgestellt werden. Was ist allerdings, wenn der Steuerpflichtige mehr Daten in elektronischer Form vorhält, als es…