Gesetzliche Zinshöhe von 6 %: BFH setzt auch Zinsen für Zeiträume ab 2012 aus
In einem vielbeachteten Beschluss aus dem April 2018 hatte der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Rahmen einer summarischen Prüfung entschieden, dass der gesetzliche Zinssatz von jährlich 6 % für Verzinsungszeiträume ab dem 01.04.2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln begegnet. Hinweis: Die Entscheidung erging in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung. Der BFH gab einem Ehepaar…