GOBD: NEUFASSUNG IN SICHT

Nach jahrelanger interner und externer Diskussion hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit BMF-Schreiben vom 14.11.2014 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) erlassen. In den Augen vieler Fachkräfte sind die GoBD allerdings ein Graus. Es ist zwar erkennbar, dass das BMF immerhin versucht hat, eine praktikable Umsetzung zu ermöglichen; in vielen Punkten ist es dabei aber über das Ziel hinausgeschossen, zum Beispiel in Hinblick auf die Verfahrensdokumentation und die Revisionssicherheit digitaler Belege.

Mit mehr oder weniger mäßigem Erfolg hat sich die Praxis sowohl auf Seiten der Steuerberater als auch auf Seiten der Betriebsprüfer auf dieses BMF-Schreiben eingestellt. Nun ist bekanntgeworden, dass das Bundesfinanzministerium am 05.10.2018 die Entwurfsfassung eines neuen GoBD-BMF-Schreibens an einige Institutionen und Verbände geschickt hat. Neu sind insbesondere Aussagen zur Digitalisierung von Belegen mittels mobiler Endgeräte und zur Versionierung von Verfahrensdokumentationen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat mit seiner Stellungnahme S 14/18 am 12.11.2018 zu diesem Entwurf detailliert Stellung bezogen und plädiert insbesondere in folgenden Punkten für Nachbesserungen:

  • Anpassung der Buchungsfrist an betriebliche Gegebenheiten
  • Nutzbarkeit von Office-Anwendungen ohne zusätzliche Voraussetzungen
  • Ausnahmen für kleine Unternehmen bei der Verfahrensdokumentation

Hinweis: Die Stellungnahme des DStV ist in vollem Umfang unter http://www.dstv.de abrufbar. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das BMF auf die Reaktionen der Praxis eingehen wird.


Veröffentlicht am: 14. Januar 2019
Veröffentlicht in: übrige Steuerarten