Datenzugriff: Verweis auf die GDPdU allein reicht nicht aus
Wenn sich das Finanzamt zur Betriebsprüfung ankündigt, fordert es den Steuerpflichtigen zumeist auch auf, ihm Daten zu überlassen. Hierbei teilt es aber nicht mit, wo und wie lange die Daten gespeichert und genutzt werden sollen. Das Finanzgericht München (FG) musste nun entscheiden, ob das Finanzamt bei einer solchen Anforderung von Datenmaterial weitere Informationen geben muss…