Notwendige Anlage fehlt: Weder offenbare Unrichtigkeit noch neue Tatsache
Die Finanzämter erhalten inzwischen viele Informationen für die Einkommensteuererklärung auf dem elektronischen Weg direkt von den zuständigen Behörden. Da kann man sich durchaus vorstellen, dass man sich einige Angaben und sogar Anlagen sparen kann. Wie verhält es sich aber, wenn man eine erforderliche Anlage nicht abgegeben hat? Kann man einen bestandskräftigen Steuerbescheid dann noch ändern?…