Vereine: Welche Steuerregeln für Festveranstaltungen gelten
Vereine mit gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Ausrichtung sind in weiten Teilen von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Die Befreiung erstreckt sich auf die Geschäftsbereiche ideeller Bereich, Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb. Eine Teilsteuerpflicht besteht allerdings für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. In einer aktualisierten Kurzinformation hat das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) nun dargelegt, welche steuerlichen Regeln im…