Versäumte Revisionsbegründungsfrist: Prozessbevollmächtigter muss Vorsorge für eigenen Krankheitsfall treffen
Wenn Kläger gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts mit einer Revision vorgehen wollen, müssen sie dieses Rechtsmittel innerhalb eines Monats ab Urteilszustellung einlegen. Die Frist zur Begründung der Revision beträgt zwei Monate. Geht die Revisionsbegründung verspätet beim Bundesfinanzhof (BFH) ein, lässt sich das eigene Anliegen noch über eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erfolgreich gestalten….