Für Gewerbetreibende in NRW: Rückzahlungsfrist der Soforthilfe bis Ende Juni 2023 verlängert
Damit Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer in der aktuellen Corona-Welle mehr finanziellen Spielraum haben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett im Januar 2022 eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist der NRW-Soforthilfe bis zum 30.06.2023 beschlossen. Rückzahlungen können bis dahin insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin also nicht getroffen werden….