Erstattungs- und Nachzahlungszinsen: Zinssatz soll auf 1,8 % pro Jahr gesenkt werden
Damit die Bürger ihre Steuererklärung nicht unnötig lange zurückbehalten, um eine erwartete hohe Abschlusszahlung an das Finanzamt hinauszuzögern, werden Steuernachzahlungen nach den Regelungen der Abgabenordnung mit 6 % pro Jahr (0,5 % pro Monat) verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerentstehungsjahres – für den Veranlagungszeitraum 2021 also am 1. April 2023. Ergeht…