Widerruf einer Anrufungsauskunft: Steuerzahler können sich gegen „Rolle rückwärts“ des Finanzamts wehren
Durch eine Anrufungsauskunft haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen lohnsteuerlichen Sachverhalt rechtsverbindlich durch das Finanzamt klären zu lassen (z.B. Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft, Pauschalierungsfragen). Zentraler Vorteil dieser Auskunft ist, dass sich das Finanzamt an seine darin getroffenen Aussagen bindet. Setzt der Arbeitgeber den Sachverhalt wie geschildert um, darf das Amt später keine Lohnsteuer per Nachforderungs-…