Fiskus hört und liest mit: Steuerfahndung erhält eigene Überwachungstechnik
Seitdem die Strafprozessordnung vom Bund geändert worden ist, darf die Steuerfahndung bei bandenmäßiger Steuerhinterziehung von mehr als 50.000 EUR die Kommunikation zwischen den Beteiligten überwachen. Voraussetzung hierfür ist eine richterliche Anordnung auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Hinweis: Nach alter Rechtslage waren die Regelungen hierfür deutlich strenger. Die Überwachung war nur erlaubt, wenn es um die bandenmäßige Hinterziehung…