Bescheidbekanntgabe: Ihr Steuerberater ist der richtige Adressat
Wenn das Finanzamt einen Bescheid an einen Steuerpflichtigen schickt, wird dieser Bescheid im rechtlichen Sinne „bekanntgegeben“. Für die Wirksamkeit des Bescheids muss er allerdings auch der richtigen Person gegenüber bekanntgegeben werden. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragt haben, kann sich unter Umständen die Frage stellen: Ist der Bescheid wirksam bekanntgegeben, wenn Sie ihn vom Finanzamt bekommen…