Anwaltliche Vertretung vor Bundesgericht: Bei provozierter Mandatsablehnung gibt es keinen Notanwalt
Während Steuerzahler einen Rechtsstreit vor den Finanzgerichten noch selbst führen dürfen, müssen sie sich vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zwingend durch einen Prozessbevollmächtigen, etwa einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, vertreten lassen, denn hier gilt der sogenannte Vertretungszwang. Hinweis: Die Regelung soll sicherstellen, dass Rechtsbehelfe und Rechtsmittel vor dem BFH nur von Fachleuten eingelegt werden, die zuverlässig in…