Scheinrechnungen: Kein Betriebsausgabenabzug bei nicht erbrachter Leistung
Bei einer in der Baubranche tätigen GmbH monierte der Betriebsprüfer zahlreiche Eingangsrechnungen und beanstandete, dass den Rechnungen keine tatsächlichen Leistungen gegenüberständen und die Zahlungen nicht geleistet worden seien. Die Klägerin behauptete jedoch, dass sehr wohl Leistungen erbracht worden seien und dass sie die Rechnungen in bar beglichen habe, was in der Baubranche auch völlig üblich…