Gestaltungsmissbrauch gegeben: Keine Verlustberücksichtigung bei wirtschaftlichem Nullsummenspiel
„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen“, sagte einst Helmut Schmidt. Doch in der Praxis sieht es oftmals anders aus: Mühevoll ausgedachten und ausgeklügelten Steuergestaltungen begegnet das Finanzamt häufig mit dem Einwand, es handele sich um einen sogenannten Gestaltungsmissbrauch. Ein solcher liegt nach Gesetzeslage vor, wenn eine Gestaltung…