Keine Körperschaftsteuerbefreiung: Betriebsnaher Kindergarten ist nicht gemeinnützig
Wenn Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind sie von der Körperschaftsteuer befreit. Hinweis: Eine Gemeinnützigkeit setzt nach der Abgabenordnung voraus, dass die Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Nach einem neuen…