Gewerbesteuer: Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung bei Versorgung mit Fernwärme
Der Gewinn eines Unternehmens wird nicht nur der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer unterworfen, sondern auch der Gewerbesteuer. Um den für die Gewerbesteuer relevanten Gewinn zu ermitteln, werden sogenannte Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen. So werden zum Beispiel bei zum Betriebsvermögen gehörendem Grundbesitz 1,2 % des Einheitswerts vom Gewerbeertrag abgezogen. Dieser Wert erhöht sich bei reinen Grundstücksunternehmen….