Berufsbildende Einrichtungen: Im Rahmen der Psychotherapeutenausbildung erbrachte Leistungen sind gewerbesteuerfrei
Wenn man nicht gerade einen freien Beruf ausübt, unterliegt man als Unternehmer neben der Einkommen- auch der Gewerbesteuer. Allerdings gibt es im Gesetz einige Befreiungstatbestände, aufgrund derer keine Gewerbesteuer anfällt. So gilt dies unter bestimmten Voraussetzungen auch für private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, soweit dort unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen…