Verjährte Erbschaftsteuer: Kenntnis vom Erwerb tritt mit erster Entscheidung des Nachlassgerichts ein
Auch im Bereich der Erbschaftsteuer gilt regelmäßig eine Festsetzungsfrist von vier Jahren. Nach deren Ablauf kann das Finanzamt keine Steueransprüche mehr wirksam durchsetzen, da sie durch Verjährung erlöschen. Ein Erbe aus Sachsen hat sich vor dem Bundesfinanzhof (BFH) nun erfolgreich auf die Verjährungsregelungen berufen. Er war von seiner Großcousine im Jahr 2002 durch einen handschriftlichen…