Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft: Kosten für Kunstexpertin und Inventareinlagerung sind absetzbar
Erben dürfen von ihrem erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb verschiedene Nachlassverbindlichkeiten abziehen, darunter auch sogenannte Erbfallkosten wie beispielsweise die Kosten für die Bestattung und zur Regelung des Nachlasses. Ohne Nachweis gewährt das Finanzamt für diese Kosten einen Pauschbetrag in Höhe von 15.000 EUR (bis 2024: 10.300 EUR). Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) können zu den abziehbaren Erbfallkosten auch…