Optionsverschonung: Überschreiten der zulässigen Grenze durch Entnahmen
Kennen Sie den Begriff Überentnahmen? Darunter versteht man den Betrag, um den die Entnahmen eines Unternehmers seine Einlagen und die ihm zuzurechnenden Gewinne übersteigen. Es handelt sich also um den Fall, dass dem Unternehmen mehr Mittel entnommen, als eingelegt oder erwirtschaftet wurden. Diese Überentnahmen können sich negativ für Sie auswirken. So kann bei der Gewinnermittlung…