Geplante Selbständigkeit: Darlehensverlust als vergebliche vorweggenommene Betriebsausgabe
Existenzgründer werden ab dem Zeitpunkt für das Finanzamt interessant, zu dem sie den Entschluss gefasst haben, sich selbständig zu machen. Kosten, die nach dem Entschluss, aber vor der Gründung entstanden sind und mit dem künftigen Betrieb zusammenhängen, sind als Betriebsausgaben berücksichtigungsfähig. Den Zeitpunkt des Entschlusses nachzuweisen ist in der Praxis allerdings nicht immer ganz einfach….