Kirchensteuer: Erstattungsüberhang darf nicht mit Verlustvortrag ausgeglichen werden
Kirchensteuerzahlungen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Wird einem Steuerzahler in einem Veranlagungszeitraum mehr Kirchensteuer erstattet, als er zahlt, führt dieser sogenannte Erstattungsüberhang zu einem Hinzurechnungsbetrag („negative Sonderausgaben“), so dass sich der Gesamtbetrag der Einkünfte des Steuerzahlers erhöht. Der Erstattungsüberhang wird also als Einkommen versteuert. Eheleute aus Baden-Württemberg wollten diese Besteuerung kürzlich vor…