Steuerrelevante Gewinnerzielungsabsicht: Stromerzeugung nicht bloße Liebhaberei
Auf vielen Privathäusern sieht man heutzutage Photovoltaikanlagen. Auch wenn die Einspeisevergütung immer niedriger wird, so lässt sich der selbsterzeugte Strom doch zumindest für den privaten Bedarf nutzen. Was aber, wenn der Betrieb der Photovoltaikanlage zu Verlusten führt? Kann das Finanzamt dann unterstellen, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und die Anlage quasi persönliche Liebhaberei ist? Das Thüringer…