Direktauszahlung für Geringverdiener: Mobilitätsprämie für Fahrten zur Arbeit
Seit 2021 können Sie Ihre Fahrten zur Arbeit ab dem 21. Entfernungskilometer mit einer Entfernungspauschale von 0,35 EUR pro Kilometer (Erhöhung um 0,05 EUR) abrechnen. Die ersten 20 Kilometer der Entfernung können beim Finanzamt weiterhin mit jeweils 0,30 EUR geltend gemacht werden. Ab 2024 steigt der erhöhte Satz ab dem 21. Entfernungskilometer dann auf 0,38 EUR. Geringverdiener, die mit…