Privates Veräußerungsgeschäft: Wann Sie den Buchwert als Entnahmewert ansetzen müssen
Wenn Immobilien des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert werden, muss der erzielte Veräußerungspreis abzüglich der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Veräußerungskosten als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden. Eine die Zehnjahresfrist auslösende Anschaffung liegt auch vor, wenn eine betriebliche Immobilie durch Entnahme in das Privatvermögen gelangt. Für die Ermittlung des Gewinns sind dann…