Bürgerliche Kleidung vs. Berufskleidung: Nicht alles, was man zur Arbeit anzieht, ist absetzbar
Kosten für typische Berufskleidung, wie beispielsweise Uniformen, Richterroben, Blaumänner und Arbeitsschutzanzüge, dürfen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige. Das Finanzamt erkennt auch die Kosten für die Reinigung von typischer Berufskleidung (Waschen, Trocknen und Bügeln) an. Abziehbar sind sowohl die Kosten für die…