Werbungskosten: Wenn es keine erste Tätigkeitsstätte gibt
Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte ist nicht immer ganz einfach. Wenn man jeden Tag in dasselbe Büro geht, stellt sich die Frage normalerweise nicht. Schwieriger wird es, wenn man eine Tätigkeit ausübt, die nicht immer am selben Ort stattfindet. In einem solchen Fall hatte das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (FG) zu entscheiden. Der Kläger war bei der…