Säumniszuschläge: Zinssatz von 12 % pro Jahr ist weiterhin rechtens
Steuerzahler müssen Säumniszuschläge an ihr Finanzamt zahlen, wenn sie ihre fälligen Steuern nicht rechtzeitig zahlen. Für jeden angefangenen Monat der Säumnis berechnet das Finanzamt einen Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrags, so dass über ein Jahr gesehen ein stolzer Zuschlag von 12 % des Rückstands auflaufen kann. Nachdem der Steuergesetzgeber den Zinssatz in einem anderen Bereich…