Privates Veräußerungsgeschäft: Nutzungsüberlassung an geschiedenen Ehegatten ist keine Selbstnutzung
Wer eine Immobilie des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert, muss den realisierten Wertzuwachs als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuern. Steuerfrei bleibt der Gewinn bei Veräußerung binnen zehn Jahren jedoch, wenn die Immobilie zuvor selbstgenutzt wurde. Nach dem Einkommensteuergesetz muss hierzu eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entweder im kompletten Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung oder…