Nettolohnvereinbarung: An Arbeitgeber abgetretenes Kindergeld mindert Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers
Wenn Arbeitsparteien eine sogenannte Nettolohnvereinbarung treffen, garantiert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Auszahlung eines bestimmten Nettolohns – und zwar unabhängig von der Lohnsteuerklasse und der Höhe der abzuziehenden Sozialversicherungsbeiträge. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs mindert das im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetretene und ausgezahlte Kindergeld im Jahr der Zahlung den Bruttoarbeitslohn des…