Auszahlungsbeschränkung beim Kindergeld: Für welche Kindergeldanträge die Sechsmonatsfrist gilt
Wenn Eltern Kindergeld für die Vergangenheit beantragen, zahlt die Familienkasse es ihnen rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Antragseingang aus. Hinweis: Diese seit 2019 geltende Auszahlungsbeschränkung soll verhindern, dass Eltern für längst vergangene Zeiträume noch Kindergeld erhalten können, in denen die Anspruchsvoraussetzungen nur noch schwer überprüft werden können. Für welche Kindergeldanträge diese Sechsmonatsfrist…