VORAUSSCHAU VON DER EU: MEHRWERTSTEUER IM DIGITALEN ZEITALTER

Die Generaldirektion „Steuern und Zollunion“ der Europäischen Kommission hat den Bericht „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ herausgegeben. Darin gibt sie einen Ausblick auf mögliche künftige Änderungen des Mehrwertsteuerrechts. Ziel ist die Beurteilung der aktuellen Lage in Hinblick auf die nachfolgenden drei Bereiche sowie die Beurteilung der Folgen einer Reihe von möglichen politischen Initiativen in diesen Bereichen:

  • digitale Berichterstattungspflichten
  • Mehrwertsteuerbehandlung der Plattformwirtschaft
  • einmalige Mehrwertsteuerregistrierung und die einzige Anlaufstelle für die Einfuhr (One-Stop-Shop/OSS bzw. Import-One-Stop-Shop/IOSS).

Unter den digitalen Berichterstattungspflichten versteht man mehrere unterschiedlich ausgestaltete Aufzeichnungs- und Berichtsmodelle. Dadurch sollen die Mehrwertsteuerpflichtigen zu allen Transaktionen, auch mittels vorgeschriebener E-Rechnung, kontinuierlich Daten digital an die Steuerbehörden übermitteln. Nach Auffassung der Kommission wirkt sich in den Mitgliedstaaten, die derartige Systeme bereits eingeführt haben, die damit verbundene Kontrolle positiv auf das Steueraufkommen aus. Der Bericht führt Vor- und Nachteile für die Steuerpflichtigen auf und identifiziert als Hauptproblem den fragmentierten Rechtsrahmen. Die Kommission stellt dafür verschiedene Handlungsoptionen vor.

Die Plattformwirtschaft ist das Geschäftsmodell der Online-/Digitalplattformen. Die Bandbreite der angebotenen Leistungen reicht vom E-Commerce bis hin zu Reisebuchungen und der Vermittlung von Finanzdienstleistungen. Die Kommission benennt hier Problembereiche, die nach ihrer Auffassung zu unnötigen Kosten, einem niedrigeren und unangemessen verteilten Mehrwertsteueraufkommen sowie zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Die beiden Verfahren des dritten Bereichs führen zu einer Neuordnung der Leistungsorte für Leistungen an Endverbraucher sowie zur Einführung eines fingierten Kommissionsgeschäfts der Plattformbetreiber. Zahlreiche Sachverhalte sind jedoch weiterhin auf Ebene der Mitgliedstaaten selbst mehrwertsteuerlich zu erfassen. Die Kommission schlägt dafür verschiedene Optionen zur Erweiterung des OSS auf weitere Kategorien von Lieferungen und Dienstleistungen vor.

Hinweis: Es wird sich in den kommenden Jahren zeigen, welche der möglichen Maßnahmen in welcher Form umgesetzt werden. Auch Deutschland plant ein bundesweit einheitliches elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen.


Veröffentlicht am: 15. November 2022
Veröffentlicht in: Umsatzsteuer