UMSATZSTEUERJAHRESERKLÄRUNG: BMF VERÖFFENTLICHT VORDRUCKMUSTER FÜR DAS KALENDERJAHR 2024
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2024 und die dazugehörigen Anlagen bekanntgegeben. Es wurden folgende Vordruckmuster veröffentlicht:
- USt 2 A: Umsatzsteuererklärung 2024
- Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2024
- Anlage FV zur Umsatzsteuererklärung 2024
- USt 2 E: Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2024
- USt 6 E: Anleitung zur Anlage UN 2024
Die Finanzverwaltung gibt zudem Hinweise zur Besteuerung nach Durchschnittssätzen und erläutert, dass die auf die jeweilige Bemessungsgrundlage anzuwendenden Durchschnittssätze für Land- und Forstwirte um die zum Zeitpunkt des Umsatzes aktuellen Sätze für pauschalierte Vorsteuerbeträge zu vermindern sind. Der so berechnete Prozentsatz ist auf die Bemessungsgrundlage anzuwenden. Das Ergebnis ist als Steuerbetrag in der Zeile 33 des Vordruckmusters USt 2 A einzutragen.
Die weiteren Änderungen in den Vordruckmustern gegenüber dem Vorjahr beschränken sich im Wesentlichen auf zeitliche, redaktionelle und drucktechnische Anpassungen. Steueranmeldungsvordrucke sollen einheitlich sein. Daher sind die Vordrucke auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster zu erstellen.
Darüber hinaus weist das BMF darauf hin, dass die Umsatzsteuererklärung grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln ist.
Hinweis: Informationen zur Authentifizierung finden sich im Internet unter http://www.elster.de.